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Bekanntmachung des Landkreises Barnim

Coronavirus: Pflicht zur Vorlage von Testnachweisen

3. Dezember 2021

Seit dem 27. Oktober 2021 überschreitet die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Barnim laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem SARS-CoV-2-Virus.

Die Überschreitung und die Hinweise zu ihren Rechtsfolgen wurden gemäß der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12. November 2021 am 16. November 2021 auf der Internetseite des Landkreises Barnim (www.barnim.de und covid19.barnim.de) und am 17. November 2021 in der Märkischen Oderzeitung bekannt gegeben. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12. November 2021 ist außer Kraft getreten und wurde durch die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 23. November 2021 ersetzt.

Seit dem 24. November 2021 gelten für die Vorlage von Testnachweisen - unabhängig von der Anzahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Sieben-Tage-Inzidenz) oder weiterer Indikatoren - ausschließlich die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 23. November 2021 beziehungsweise der jeweils geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die des Infektionsschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

gez.
Daniel Kurth