Die Brandenburger Landkreise sind durch die Eindämmungsverordnung des Landes dazu angehalten, Allgemeinverfügungen über die Ansammlung von Personen am Silvester- und Neujahrstag sowie die Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel zu erlassen.
Neben den allgemeinen Abstandsgeboten werden damit Ansammlungen auf denjenigen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen untersagt, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten wird oder werden kann. Ebenso wird dort die Verwendung von Pyrotechnik untersagt.
Hintergrund der Regelungen ist es, sowohl Corona-Ansteckungen als auch Verletzungen im Zusammenhang mit Pyrotechnik zu vermeiden, die die schon angespannte Situation in den Krankenhäusern noch verschärfen würde.
Landrat Daniel Kurth appelliert: „Unser Gesundheitssystem ist aktuell enorm angespannt. Omikron, die neue - auch schon im Barnim nachgewiesene - Virusvariante, wird das Gesundheitswesen vermutlich in den nächsten Wochen sehr stark fordern. Jede und jeder kann und sollte deshalb auch zum Jahreswechsel Risiken vermeiden, die die Inanspruchnahme notfallmedizinischer Leistungen oder darüber hinausführende Behandlungen zur Folge haben können. Genießen Sie den Abend im kleinen Kreis, halten Sie sich auch in diesen schönen Stunden an die bekannten Regeln und sorgen Sie durch vernünftiges Handeln für das Maß an Solidarität, das wir uns in unserer Gesellschaft wünschen. Uns allen sei ein friedvoller Jahreswechsel gegönnt.“
Richard Bloch
Persönlicher Referent