Corona-Absonderungspflicht in Brandenburg entfällt
Die Absonderungspflicht für SARS-CoV-2 infizierte Personen wird in Brandenburg zum 13. Februar 2023 aufgehoben.
Die Absonderungspflicht für SARS-CoV-2 infizierte Personen wird in Brandenburg zum 13. Februar 2023 aufgehoben.
Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird ohne Änderungen bis einschließlich 24. November 2022 verlängert. Das…
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