"Positiv getestet - Was tun?"
Die Absonderungspflicht für SARS-CoV-2 infizierte Personen wurde in Brandenburg zum 13. Februar 2023 aufgehoben. Das Gesundheitsministerium hat mit einer Weisung die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, ihre jeweiligen Allgemeinverfügungen zur „Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“ entsprechend aufzuheben.
Das bedeutet: Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet sind, müssen nicht mehr zwingend in häusliche Isolation. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren.
Trotz des Wegfalls der Absonderungspflicht sind weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die bekannten AHA+L-Verhaltensregeln zu beherzigen, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Das bedeutet: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig lüften. Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten Kontakte vermieden und ein Test durchgeführt werden.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz