11. Januar 2021
Die 7-Tage-Inzidenz hat im Landkreis Barnim laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit den Grenzwert von 200 Neuinfektionen am 11. Januar 2021 überschritten. Mit der hierdurch erfolgendenBekanntgabe durch den Landkreis Barnim gelten nach der Vierten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID- 19 im Land Brandenburg vom 8. Januar 2021 (4. SARS-CoV-2-EindV) zusätzlich folgende Regelungen im gesamten Landkreis Barnim:
- Aufenthaltsbeschränkung im öffentlichen Raum (Bewegungsradius) gemäß § 4 Absatz 2 der 4. SARS-C oV-2-EindV.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport nach Maßgabe des § 12 Absatz 2 Nummer 1 der 4. SARS-CoV-2-EindV (Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel) sowie zur Bewegung an der frischen Luft ist nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der Landkreisgrenze gestattet.
- Versammlungsverbot gemäß § 5 Absatz 2 der 4. SARS-CoV-2-EindV
Versammlungen sind grundsätzlich untersagt.