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Antragsverfahren für ÖPNV-Corona-Hilfen 2021 gestartet

Neue „Richtlinie Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2021“ veröffentlicht

26. August 2021 - Pressemitteilung Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Antragsverfahren für ÖPNV-Corona-Hilfen 2021 startet heute

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat heute die neue „Richtlinie Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2021“ veröffentlicht. Die Brandenburger Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen können damit ab sofort Mittel aus dem Corona-Rettungsschirm für den ÖPNV und SPNV beim Landesamt für Bauen und Verkehr beantragen.

Verkehrsminister Guido Beermann: „Nach einem wirtschaftlich schwierigen letzten Jahr haben die Verkehrsunternehmen auch 2021 deutliche finanzielle Einbußen durch die Corona-Pandemie hinnehmen müssen. So sind die Fahrgastzahlen weiterhin spürbar unter dem Vorkrisenniveau von 2019 geblieben. Bund und Länder wollen dem ÖPNV und SPNV deshalb als Teil der Daseinsvorsorge und wichtigen Baustein für die Mobilitätswende unter die Arme greifen. Mit dem Corona-Rettungsschirm steht dafür 1 Milliarde Euro an Bundesmitteln für alle Bundesländer zur Verfügung, die durch die jeweiligen Bundesländer kofinanziert wird. Damit sollen die coronabedingten Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen ausgeglichen werden.“

Ab heute können die finanziellen Hilfen von den Landkreisen und kreisfreien Städten zusammen mit den von Ihnen beauftragten Verkehrsunternehmen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), beantragt werden. Gemäß der neuen „Richtlinie Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2021“ werden Ausgleichszahlungen für Schäden gewährt, die direkt durch die Corona-Pandemie im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 entstanden sind beziehungsweise voraussichtlich entstehen werden. Die bundesrechtlichen Grundlagen hierfür sind die „Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ und die „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Die Antragstellung ist bis zum 15. Oktober 2021 beim LBV möglich (Ausschlussfrist). Antragsberechtigt sind öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Beförderungsleistungen im öffentlichen Personenverkehr und im Schienenpersonennahverkehr erbringen beziehungsweise deren Aufgabenträger.

Anträge und Richtlinie

Die Antrags- und Nachweisformulare können hier heruntergeladen werden.  

Die Richtlinie Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2021 vom 26.08.2021 finden Sie hier.