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Beschaffung eines Gerätewagen für den Betreuungstrupp

Foto: Landkreis Barnim

Foto: Landkreis Barnim

Förderantrag an das MIK kann gestellt werden

Die Landkreise sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Brandenburgischem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) untere Katastrophenschutzbehörden und erledigen die Aufgaben nach dem BbgBKG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Als untere Katastrophenschutzbehörde sind Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen (vorbeugender Katastrophenschutz) und zur Abwehr sowie zur Beseitigung der Folgen von Großschadensereignissen und Katastrophen (abwehrender Katastrophenschutz) zu treffen. Zu den Maßnahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes gehört gemäß § 37 ff. BbgBKG insbesondere die Aufstellung und Unterhaltung von Einheiten des Katastrophenschutzes.

Auf Grundlage des BbgBKG wurde zur Regelung der Organisation, der Mindeststärke von Personal, Technik und Ausrüstung sowie der Ausbildung und des Einsatzes der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes im Jahr 2012 die Katastrophenschutzverordnung (KatSV) erlassen, die zuletzt im Dezember 2021 geändert wurde. Zur Ausführung der KatSV sind im Januar 2023 sieben Verwaltungsvorschriften zu den Fachdiensten in Kraft getreten. Die KatSV mit den dazugehörigen Ausführungsvorschriften sieht das Mindestausstattungsmaß für die Katastrophenschutzeinheiten im Land Brandenburg und damit auch für die Bedarfsplanung im Landkreis Barnim vor. Die Festlegungen in den Verwaltungsvorschriften sind verbindlich, die Anforderungen an Ausstattung und Technik sind als Mindeststandard zu verstehen.

Im Fachdienst Betreuung sind u.a. die Schnelleinsatzgruppe-Betreuung (SEG-Bt) sowie die Einheit „Betreuungsplatz 300“ (BtP 300) vorzuhalten. 
Die Schnelleinsatzgruppe-Betreuung (SEG-Bt) unterstützt die Einsatzleitung bei Großschadensereignissen/ Katastrophen, insbesondere bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV). Sie betreut unverletzt und leicht verletzt Betroffene sowie deren Angehörige. Für Einsatzkräfte, die während des Einsatzes Stressreaktionen zeigen, steht die SEG-Bt als erster Ansprechpartner zur Verfügung, der sie an Spezialisten weitervermittelt.

Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:

  • Betrieb einer Betreuungsstelle, insbesondere im Rahmen des Behandlungsplatzes bei einem MANV,
  • Aufbau und Betrieb eines Betreuungsplatzes/einer Notunterkunft für bis zu 100 Betroffene,
  • Zuführung von betreuungsdienstlicher Ausstattung,
  • Mitwirkung bei der Registrierung Betroffener,
  • Unterstützung der Schnelleinsatzgruppe-Verpflegung (SEG-V) bei der physischen Betreuung Betroffener sowie der Versorgung von Einsatzkräften,
  • Unterstützung der Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteams (NFS/KIT) bei der psychischen Betreuung Betroffener und
  • Unterstützung des Sanitätsdienstes durch Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Die SEG-Bt setzt ihr Personal auf Weisung der Einsatzleitung ein. Mehrere SEG-Bt können gemeinsam eingesetzt werden.

Beim Betreuungsplatz 300 (BtP 300) handelt es sich um eine neu aufzustellende überregionale Einsatzunterstützungskapazität, die mindestens einmal je Regionalleitstellenbereich vorgehalten werden soll. Hierfür sollen die Aufgabenträger des Katastrophenschutzes innerhalb des Regionalleitstellenbereiches eine Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit schließen. Der BtP 300 setzt sich im Wesentlichen aus den Schnelleinsatzgruppen-Betreuung und den Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung der Aufgabenträger des jeweiligen Regionalleitstellenbereichs zusammen und soll als normiertes Hilfeleistungspotenzial insbesondere bei großflächigen Evakuierungen z.B. aufgrund von Hochwasserlagen oder vergleichbaren Gefährdungssituationen mit einer Vielzahl Betroffener zum Einsatz kommen.

In der ausführlichen Verwaltungsvorschrift zum Fachdienst Betreuung (VV-Bt) ist als Mindestausstattung für den Betreuungstrupp ein Gerätewagen-Betreuung (GW-Bt) festgelegt. Gefordert wird gemäß VV-Bt ein Fahrzeug zum Transport von drei Einsatzkräften und betreuungsdienstlicher Ausstattung für den Betrieb einer Betreuungsstelle / eines Betreuungsplatzes bzw. einer Notunterkunft für 100 Personen (u.a. Notstromaggregat, Schnelleinsatzzelt inkl. Zeltheizung, Feldbetten, Betten für Kleinkinder, mobile Waschstation, Bettensets, Hygienesets).
Damit besteht ein Bedarf zur Beschaffung von einem GW-Bt als wesentliche materiell-technische Ausstattung der SEG-Bt.

Die Kosten für einen GW-Bt werden vom Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) aktuell auf 300.000 € geschätzt. Für das Jahr 2023 beabsichtigt die Landesregierung zeitnah, die Beschaffung durch öffentliche Ausschreibung durch den Zentraldienst der Polizei für die Landkreise und kreisfreien Städte zu bündeln und mit 70 % des Beschaffungspreises zu fördern.

Die Ausschüsse, die dieser Vorgehensweise wegen der Vergabe durch das Land zustimmen müssen, haben ihr Votum einstimmig abgegeben. Somit kann nunmehr ein Förderantrag an das MIK gestellt werden.

Für spezifische Rückfragen steht Ihnen das Sachgebiet Bevölkerungsschutz der Barnimer Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03334 214 1088 oder per E-Mail an bevoelkerungsschutz@kvbarnim.de zur Verfügung.