10. Juni 2020 - Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
Brandenburgs Landesregierung wird am Freitag eine neue Verordnung zum Umgang mit dem Coronavirus beschließen. Zu zentralen Punkten hat sie sich heute abgestimmt. So hat sich das Kabinett darauf verständigt, den Regelbetrieb der Kitas zum 15. Juni und der Schulen zum Start des neuen Schuljahres 2020/21 wiederaufzunehmen. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern waren die letzten Monate besonders hart. Sie waren von den Einschränkungen massiv betroffen. Das Virus konnte auch Dank des bisher disziplinierten Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger stark eingedämmt werden. Deshalb können wir jetzt weiter lockern." Bildungsministerin Britta Ernst stellte die konkrete Planung zu Schule und Kita im Anschluss an die Kabinettsitzung vor.
Das Recht auf Bildung und soziale Teilhabe ist seit dem 18. März 2020 pandemiebedingt gravierend eingeschränkt, wurde jedoch bereits sukzessive gelockert.
Britta Ernst: „Kita und Schule bündeln als Lern- und Lebensort für Kinder und Jugendliche Funktionen, die so kein anderer Lebensbereich übernehmen kann. Den Kindern und Jugendlichen fehlte der regelmäßige soziale Kontakt zu ihren Freundinnen und Freunden und das strukturierte Lernen. Daher wollen wir zum Regelbetrieb in Kitas ab der kommenden Woche und in der Schule nach den Sommerferien übergehen – selbstverständlich vor dem Hintergrund und der Beachtung des aktuellen Infektionsgeschehens."
Kindertagesstätten öffnen ab 15. Juni regulär
Die Kitas werden ab 15. Juni die personellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, in den Regelbetrieb zu kommen. Hierfür wird derzeit im Gesundheitsministerium der „Rahmenhygieneplan Kitas" überarbeitet und angepasst. Für Kinder, die die Kita bisher nicht besucht haben und die ab der kommenden Woche wieder betreut werden, müssen Eltern für Junikeine Kitabeiträge zahlen.
Regulärer Schulbetrieb nach den Sommerferien
Für die Schulen sollen alle Voraussetzungen geschaffen werden, damit sie nach den Sommerferien flächendeckend einen regulären Schulbetrieb aufnehmen können. Grundsätzlich soll jeden Tag Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden. Ein Mindestabstand von 1.50 Meter als generelle Vorgabe ist nicht mehr vorgesehen.
Eine Woche vor Beginn der Sommerferien werden die Schulen über die Rahmenbedingungen der Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebes mit Beginn des Schuljahres 2020/21 informiert. Jede Schule muss für den Fall der zeitweisen Schließung der Schule oder einzelner Klassen aufgrund von Infektionen ein Notfallkonzept erarbeiten.
Die Lehrkräfte werden am Ende des Schuljahres 2019/2020 für jede Klasse bzw. jeden Kurs in der gymnasialen Oberstufe (ausgenommen Abschlussklassen/-kurse und Jahrgangsstufe 6 der Grundschulen) dokumentieren, welche wesentlichen Lerninhalte nicht oder nur eingeschränkt unterrichtet werden konnten. In den Kernfächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache sowie den Fächern des naturwissenschaftlichen Lernbereichs wird zudem das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (Lisum) für alle Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulen eine Analyse der Lernausgangslage von erarbeiten. Damit verfügen die Schulen über die notwendigen Voraussetzungen zur Anpassung des schulinternen Curriculums und zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler.
Schulisches Angebot in den Herbst- und/oder Osterferien
Aufgrund der Ergebnisse der Erhebung der Lernausgangslage wird Ende August 2020 entschieden, ob ein optionales schulisches Angebot in den Herbstferien 2020 notwendig ist und organisiert werden muss. Ebenfalls soll festgestellt werden, ob Unterricht am Samstag erforderlich ist und, wenn ja, jeweils für welche Zielgruppen. Ende November 2020 wird entschieden, ob und für welche Zielgruppe ein schulisches Angebot in den Osterferien 2021 erfolgen soll.
Die neue Verordnung wird den weiteren Umgang mit der Pandemie vorgeben. Neben den Regeln zu Kita und Schule ist vorgesehen, einige der bestehenden Einschränkungen zurückzunehmen. Demnach sollen die Begrenzungen der Teilnehmerzahlen bei Versammlungen und Veranstaltungen aufgehoben werden. Grundsätzlich sollen jedoch die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Handel und öffentlichen Verkehr bestehen bleiben. Mit den Neuregelungen wird sich das Kabinett am Freitag befassen. Anschließend stehen Ministerpräsident Dietmar Woidke und seine Stellvertreter, Innenminister Michael Stübgen und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, für Fragen zur Verfügung.
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