Das Bundeskabinett hat heute einer Formulierungshilfe zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Die Corona-Hilfen für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) sollen demnach nochmals um eine Milliarde Euro für das Jahr 2021 aufgestockt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf kann nun in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Die Pandemie hat die Verkehrsunternehmen durch den erheblichen Rückgang der Fahrgastzahlen sichtbar gebeutelt. Deshalb begrüße ich, dass der Bund den einstimmigen Länderbeschlüssen aus den Verkehrsministerkonferenzen der letzten Monate folgen und den ÖPNV-Rettungsschirm in diesem Jahr erneut aufspannen will. Der öffentliche Personennahverkehr gehört zur Daseinsvorsorge und ist ein wichtiger Baustein, um die Verkehrswende zu schaffen. Er muss aufrechterhalten werden.“
Aufgrund des Andauerns der COVID-19-Pandemie wird auch im Jahr 2021 mit einem Rückgang der Fahrgeldeinnahmen und entsprechend hohen finanziellen Belastungen des Sektors gerechnet. Daher hat das Bundeskabinett beschlossen, die Regionalisierungsmittel im Jahr 2021 nochmals um insgesamt eine Milliarde Euro zu erhöhen. Bereits 2020 hatte der Bund die Länder durch eine einmalige Aufstockung der Zuschüsse um 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützt.
Für die zweckentsprechende Verwendung der Mittel sind die Länder verantwortlich. Sie nehmen einen nachträglichen Mittelausgleich untereinander entsprechend den in den Jahren 2020 und 2021 tatsächlich eingetretenen finanziellen Nachteilen vor.