Die Null-Uhr-Lage am Samstag bestätigte, was sich am Freitagabend bereits abzeichnete. Nun hat auch der Landkreis Barnim die erste kritische Obergrenze von 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in 7 Tagen überschritten und muss erste einschränkende Maßnahmen ergreifen.
Während am Samstagvormittag im Innenhof des Paul-Wunderlich-Hauses Guten Morgen Eberswalde ein breites Publikum erfreute, tagte im Gebäude bereits der Krisenstab, um sich auf die absehbar zuspitzende Lage vorzubereiten.
Am Sonntag um 11 Uhr dann die Gewissheit: Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit veröffentlicht für unseren Landkreis eine Inzidenz von 36,17; eine Überschreitung der kritischen Grenze um 1,17.
Nach der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg muss der Landrat die Überschreitung zunächst amtlich feststellen und ist gezwungen per Allgemeinverfügung erste einschränkende Maßnahmen anzuordnen.
Die Verfügung tritt nach Veröffentlichung in Kraft und enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:
Alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben im Landkreis Barnim auf der gesamten Fläche von Märkten (z. Bsp. Wochenmärkte, Floh- und Trödelmärkte), auf öffentlichen Gehwegen und auf Bahnhofsvorplätzen in den Eingangsbereichen zu den Bahnhofsgebäuden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind nach wie vor beispielsweise Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie Personen, die als Gast in einem Gastronomiebetrieb auf öffentlichem Straßenland Platz genommen haben, und Personen, die ausschließlich einer sportlichen Betätigung (z. Bsp. Joggen, Radfahren) nachgehen, wenn sie dabei den Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einhalten.
Landrat Daniel Kurth, zugleich Leiter des Krisenstabes, zeigt sich besorgt: „Diese ersten Einschränkungen sind vergleichsweise noch sehr überschaubar. Die zu ergreifenden Maßnahmen ab der nächsten Stufe, also 50 Neuinfektionen in sieben Tagen, werden uns allen wieder richtig wehtun. Insofern bitte ich Alle inständig, die Abstands- und Hygieneregeln ernst zu nehmen und einzuhalten. Nur so verhindern wir einen zweiten Lockdown."
Die Allgemeinverfügung wird am Dienstag in der Märkischen Oderzeitung bekanntgegeben und tritt am Tag darauf in Kraft.