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Corona in Barnim — Mögliche Lockerungen ab Dienstag

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Barnim an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100

Die zuletzt deutlich gesunkenen Inzidenzwerte könnten für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Barnim bereits ab Dienstag der kommenden Woche Lockerungen der aktuell geltenden Eindämmungsmaßnahmen bedeuten. Angesichts des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens warnt Landrat Daniel Kurth jedoch vor allzu voreiliger Öffnungseuphorie.

Nach Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit liegt die Inzidenz im Landkreis Barnim am heutigen Freitag (9. April) bei 87,5. Damit hat sie seit Mittwoch an drei aufeinanderfolgenden Tagen die kritische Grenze von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in 7 Tagen wieder unterschritten.

Landrat Daniel Kurth, zugleich Leiter des Krisenstabs, zeigt sich angesichts der gesunken Inzidenzwerte vorsichtig optimistisch: „Hält sich die Inzidenz drei Tage lang unter der 100er-Marke, bin ich nach Landesverordnung verpflichtet, dies amtlich festzustellen. Nach der amtlichen Feststellung der dreitägigen Unterschreitung und einer entsprechenden offiziellen Bekanntgabe werden die derzeit verschärften Regelungen vorbehaltlich einer weiterhin positiven Inzidenzentwicklung über das Wochenende ab Dienstag, 13. April, wieder zurückgenommen.“

Ab dem 13. April 2021 sind damit der Aufenthalt im öffentlichen Raum, die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sowie private Feiern und Zusammenkünfte wieder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt mit höchstens fünf Personen, gestattet (wobei Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bei der Berechnung der Personenzahl unberücksichtigt bleiben).

Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen unter Einhaltung der bekannten Regelungen wieder öffnen.

Sport unter freiem Himmel ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder in Gruppen von bis zu 10 Personen möglich.

Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken dürfen unter Einhaltung der bekannten Regelungen wieder öffnen.

Der Landrat dankt den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises für das weiterhin besonnene Verhalten in der Pandemie-Bekämpfung: „Die anhaltenden Einschränkungen sowie deren ständige Verschärfung und Lockerung in Anbetracht des sehr dynamischen Infektionsgeschehens verlangen uns allen viel ab. Umso mehr freut es mich mit Blick auf die sinkenden Inzidenzwerte zu sehen, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Barnim die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin ernst nehmen und so aktiv an der Eindämmung der Covid-19-Pandemie mitwirken.“

Zugleich mahnt der Landrat, die nach Ostern deutlich gesunkenen Inzidenzwerte mit Vorsicht zu bewerten. In der Vergangenheit, zuletzt über Weihnachten, hatten sich bereits mehrfach starke Sprünge im Infektionsgeschehen gezeigt. Auch die weiterhin hohe Auslastung der Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern muss im Blick behalten werden.

„Vor diesem Hintergrund können wir nicht ausschließen, dass uns die geltende Eindämmungsverordnung nach möglichen Lockerungen in der kommenden Woche sehr schnell auch wieder zu einer Verschärfung der Maßnahmen zwingt“, sagt Kurth. Abzuwarten bleibe ebenfalls, welchen Kurs die Bundesregierung in der kommenden Woche einschlägt. Zuletzt hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel verstärkt für ein bundesweit einheitliches Vorgehen in der Pandemiebekämpfung ausgesprochen.

„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die geltenden Kontaktbeschränkungen sowie alle weiteren Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens weiterhin ernst zu nehmen. Nur so wird es gelingen, unser gewohntes und normales Leben zurückzugewinnen“, appelliert Landrat Daniel Kurth abschließend an die Barnimer.


Bitte informieren Sie sich weiterhin regelmäßig über die aktuelle Entwicklung auf unserer Internetseite https://covid19.barnim.de

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9. April 2021

Coronavirus: 7-Tage-Inzidenz an den maßgeblichen drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 gesunken – Verschärfte Regelungen aufgehoben