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Gesundheitsämter müssen nicht mehr an Wochenenden melden

24. März 2022 - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Die kommunalen Gesundheitsämter in Brandenburg müssen bestätigte Corona-Infektionen nicht mehr an den Wochenenden an das Land melden. Mit einem Weisungsschreiben hat das Gesundheitsministerium die Landkreise und kreisfreien Städte darüber informiert, dass die Meldepflichten der Gesundheitsämter auf die gesetzlichen Festlegungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wieder reduziert werden. Damit sollen die Gesundheitsämter, die seit über zwei Jahren durch die Bewältigung der Corona-Pandemie immens belastet sind, angesichts neuer Aufgaben wie die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG und der steigenden Zahl von Geflüchteten entlastet werden. Zur Schonung der personellen Ressourcen müssen bereits seit dem 25. Februar 2022 keine Meldungen mehr an Sonn- und Feiertagen erfolgen.

Nach § 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Gesundheitsämter verpflichtet, die verarbeiteten Daten zu meldepflichtigen Krankheiten und Nachweisen von Krankheitserregern spätestens am folgenden Arbeitstag der zuständigen Landesbehörde zu übermitteln. Von dort müssen die Daten spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut übermittelt werden. Eine Meldung an Wochenenden sowie Sonn- und Feiertagen ist laut Bundesgesetz nicht vorgeschrieben.

Mit einem Weisungsschreiben vom 1. März 2021 hatte das Land die kommunalen Gesundheitsämter aufgefordert, Meldungen nach dem IfSG tagaktuell, auch am Wochenende zwingend bis 19 Uhr an das Land zu übermitteln. Diese Weisung ist aufgehoben. Ebenfalls zur Entlastung der Gesundheitsämter wurde Anfang November 2021 nach neuen Kriterien des Robert Koch-Instituts die Priorisierung der Kontaktpersonennachverfolgung auf den Schutz besonders vulnerabler Personengruppen und auf Ausbruchsgeschehen (sogenannte Cluster) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen konzentriert.