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Inzidenz im Barnim über 20

Logo: Landkreis Barnim

Ausblick: Testpflicht bei fünftägiger Überschreitung

19. August 2021

Der bundesweite Trend wieder steigender Corona-Infektionen zeichnet sich leider auch im Barnim ab. Nach Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis heute, am 19. August 2021 bei 21,56 pro 100.000 Einwohner. Liegt dieser Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 20, ist der Landkreis Barnim dazu verpflichtet, dies amtlich festzustellen. Auf Grundlage der im Land Brandenburg geltenden Umgangsverordnung würde dies eine Rückkehr zur Testpflicht in verschiedenen Bereichen bedeuten.

„Ich hoffe sehr, dass die 7-Tage-Inzidenz im Barnim in den kommenden Tagen wieder fällt und damit keine neuerlichen Einschränkungen auf uns zukommen“, erklärt Landrat Daniel Kurth mit Blick auf die aktuelle Pandemie-Entwicklung im Landkreis. Zugleich sehe er sich jedoch in der Pflicht, Betreiber von betroffenen Einrichtungen über die möglichen Rechtsfolgen zu informieren, die sich aus der aktuell geltenden Umgangsverordnung des Landes Brandenburg ergeben.

Entsprechend § 5 Abs. 3 der Zweiten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (2. SARS-CoV-2-UmgV) vom 29. Juli 2021 gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe wieder die in der o.g. Verordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises.

Demnach wären u. a. Gäste in Beherbergungsstätten (bspw. Hotels, Pensionen) und in Innenräumen von Gaststätten dazu verpflichtet, entweder einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen (sogenannte 3G-Regel: geimpft, getestet, genesen).

Das Gleiche würde für den Besuch von Indoor-Sport- oder Spieleinrichtungen (bspw. Fitness-Studios), von bestimmten Veranstaltungen in Innenräumen, für Reisebusfahrten, Stadtrundfahrten u. ä. gelten.

„Impfen hilft!“, betont Landrat Kurth. „Die Immunisierung gegen das SARS-CoV-2-Virus ist das sicherste Mittel, nicht nur um die Einschränkung von Freiheiten zu umgehen, sondern auch, um möglicherweise schwerwiegende Krankheitsverläufe oder Spätfolgen zu vermeiden. Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die dies noch nicht getan haben, die bestehenden Impfangebote anzunehmen.“

Im Impfzentrum Eberswalde werden täglich Impfungen ohne vorherige Terminbuchung angeboten. Hierfür wird jeweils von Montag bis Samstag zwischen 14 und 19 Uhr eine Spontanimpfspur betrieben. Mit Blick auf die bessere Planbarkeit können Impftermine weiterhin auch über die Internetseite www.impfterminservice.de oder das Bürgertelefon der Kreisverwaltung unter 03334/214 1800 gebucht werden. Zusätzlich führt der Landkreis Barnim mit Unterstützung der Johanniter-Unfall-Hilfe immer wieder auch lokale Impfaktionen durch. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises.

Robert Bachmann
Pressesprecher