11. November 2021 - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Das Brandenburger Kabinett hat heute eine neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 15. November 2021 in Kraft und löst die bisher geltende Umgangsverordnung ab. Sie gilt zunächst für drei Wochen bis einschließlich 5. Dezember 2021.
Auf die wesentlichen Punkte für die neue Verordnung hatte sich die Landesregierung bereits am Dienstag verständigt. Wie angekündigt erfolgte heute der notwendige Kabinettsbeschluss. Die zusätzlichen Maßnahmen sind aufgrund der stark steigenden Zahl an Erkrankungen und zur Vermeidung einer Überlastung der Krankenhäuser „zwingend erforderlich“, so Ministerpräsident Dietmar Woidke auf der anschließenden Pressekonferenz gemeinsam mit seinen Stellvertretern Innenminister Michael Stübgen und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher.
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 1.779 erhöht. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 285,7 (Vorwoche: 159,2). In Brandenburg sind 1.601.478 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 63,3 Prozent), 1.546.631 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote der vollständig Geimpften: 61,1 Prozent).
Für die meisten Brandenburgerinnen und Brandenburger – die vollständig Geimpften und Genesenen – gibt es durch die neue Verordnung keine relevanten zusätzlichen Einschränkungen. Zu den wesentlichen Punkten gehört die Einführung der 2G-Regelung, die den Zutritt z. B. in Gaststätten, Hotels oder Kinos nur noch Geimpften oder Genesenen erlaubt sowie die Wiedereinführung der Maskenpflicht ab der ersten Schulklasse.
Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Wir haben ein dynamisches Pandemiegeschehen, das uns große Sorgen bereitet. Die Infektionszahlen haben sich in Brandenburg in den letzten acht Tagen verdoppelt. Geplante Operationen müssen bereits vielerorts wieder verschoben werden. Wir müssen handeln! Deshalb hat das Kabinett heute eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen. Und wir müssen die Impfquote weiter steigern. Jede weitere Impfung macht Brandenburg sicherer! Vor allem ist es ein Schutz für unsere Kinder, die noch nicht geimpft werden können. Die Pandemiebekämpfung darf nicht auf dem Rücken der Kinder erfolgen. Für sie müssen wir alle Verantwortung übernehmen.
Bereits heute Morgen hat sich die Landesregierung mit den Oberbürgermeistern, Landrätinnen und Landräten zur neuen Eindämmungsverordnung ausgetauscht. Es ist gut, dass Land und kommunale Ebene an einem Strang ziehen.
Ich begrüße die heutige Einberufung einer Bund-Länder-Runde ausdrücklich. Die Menschen erwarten zurecht, dass wir gemeinsam und abgestimmt nach Wegen aus der Pandemie suchen. Wir brauchen jetzt dringend die schnelle Widereinführung der kostenlosen Tests, Finanzierungszusagen für die von der Pandemie besonders betroffenen Krankenhäuser und ein abgestimmtes Vorgehen bei den Impfungen. Der Bundeswehr danke ich, dass sie unsere Gesundheitsämter wieder stärker unterstützt. Das ist eine starke und wichtige Hilfe.“
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Grundrechtseinschränkungen müssen immer sorgfältig abgewogen werden und immer verhältnismäßig sein. Das ist ein schwieriger Abwägungsprozess. Angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens, angesichts der explodierenden Infektionszahlen und der schnell steigenden COVID-19-Fälle, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen, sind schärfere Maßnahmen jetzt dringend notwendig. Anders können wir die rasante Verbreitung der infektiöseren Delta-Variante und damit eine drohende Überlastung unseres Gesundheitssystems nicht verhindern. Wir sind in einer Phase der Pandemie, in der sich entscheidet, wie wir durch diesen Winter kommen. Die ganze Gesellschaft ist gefordert, Verantwortung zu übernehmen, Rücksicht zu nehmen und besonders gefährdete Personengruppen zu schützen. Die Lage ist wirklich ernst.“
Innenminister Michael Stübgen: „Im Kampf gegen Corona werden nun auch in Brandenburg in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens deutliche Einschränkungen eingeführt. Die pandemische Entwicklung lässt uns keine andere Möglichkeit: Wir müssen die vierte Welle brechen. Viele Menschen in Brandenburg sind bereits geimpft und damit vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Wir müssen aber auch die Lage in den Krankenhäusern im Blick behalten – und genau deshalb schauen wir nicht auf die Zahl der Neuinfektionen, sondern auch auf die Zahl der Covid-Patienten und die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in den Kliniken. Dort kämpfen vor allem Ungeimpfte um ihr Leben. Es bleibt dabei: Der schnellste Weg aus der Pandemie führt über eine Impfung. Sie bietet den besten Schutz - und Schutz sichert Freiheit.“
Vor dem Hintergrund stark steigender Corona-Inzidenzen wird die sogenannte 2G-Regelung auch im Land Brandenburg ausgeweitet. Ab Montag ist zum Beispiel der Besuch von Gaststätten, Theatern, Kinos, Spielbanken, Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren, Diskotheken, Clubs, Festivals und Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter landesweit nur noch Geimpften und Genesenen möglich. Auch für Beherbergungen, Reisebusreisen und Stadtrundfahrten gilt dann grundsätzlich: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Ausnahmen bei 2G gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (Attestpflicht): mit einem negativen Testnachweis dürfen auch sie bei 2G rein; die ungeimpften Erwachsenen müssen dann aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.
Neu ist außerdem, dass die 3G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete sowie Kinder unter 6 Jahren) jetzt auch für körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur-Dienstleistungen gilt; davon ausgenommen sind medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen.
Mit der neuen Eindämmungsverordnung gilt zudem die Maskenpflicht im Unterricht wieder für alle Schülerinnen und Schüler. Sie müssen sich auch häufiger pro Woche testen: dreimal statt wie bisher zweimal. Wie bisher reicht hier als Nachweis auch eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Selbsttests aus.
Neu ist die Maskenpflicht im Hort: In den Innenbereichen von Horteinrichtungen besteht nun für alle Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- oder sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden. Für Besucherinnen und Besucher gilt die Maskenpflicht auch in den Außenbereichen von Horteinrichtungen.
Mehr Tests gibt es in Alten- und Pflegeheimen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 100 müssen sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte mindestens an drei (bisher: zwei) Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, testen. Wenn der Schwellenwert an drei Tagen ununterbrochen über 100 liegt, dann sogar täglich. Auch geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sollen sich testen.