30. Mai 2021 - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Angesichts wieder sinkender Corona-Infektionszahlen setzt das Gesundheitsministerium die Allgemeinverfügung zur Regelung von Freihaltekapazitäten in Krankenhäusern aus. Ab dem 1. Juni 2021 müssen die Krankenhäuser in Brandenburg für die stationäre Versorgung von COVID-19-Patienten keine Betten extra mehr freihalten.
Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft: „Die Lage auf den Intensivstationen hat sich mittlerweile wieder entspannt. Die Gesamtzahl der Patientinnen und Patienten, die wegen COVID-19 stationär versorgt werden müssen, ist erfreulicherweise rückläufig. Damit ist auch der Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten für die COVID-19-Versorgung zurückgegangen. Angesichts dieser Lage ist eine Bettenreserve nicht mehr erforderlich. Gleichzeitig ist der Bedarf an Bettenkapazitäten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten ohne COVID-19 hoch. Es ist deshalb wichtig, dass die Krankenhäuser jetzt wieder zur Regelversorgung übergehen und mehr planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe durchführen können.“
Seit dem 29. März 2021 mussten die Krankenhäuser im Land Brandenburg für die Versorgung von COVID-19-Fällen mindestens 20 Prozent der tatsächlich betreibbaren Krankenhausbetten auf den Normalstationen und 30 Prozent der intensivmedizinischen Betten mit Beatmungsmöglichkeit freihalten. Diese Regelung wird nun auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Die Aussetzung der Allgemeinverfügung tritt zum 1. Juni 2021 in Kraft.
Aktuell werden 166 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung stationär im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 43 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 40 beatmet werden. Ende März waren es rund 460 und Mitte April rund 550 Personen, die wegen einer COVID-19-Erkrankung stationär versorgt werden mussten.