16. März 2020
Das Land Brandenburg hat durch eine Allgemeinverfügung den Betrieb von Schulen und Kindertagesstätten untersagt. Der Landkreis Barnim bietet nun Notbetreuungen für Kinder im Alter bis 12 Jahre in Kindertageseinrichtungen und Schulen an, soweit Alleinerziehende oder beide Elternteile bestimmten Berufsgruppen angehören. Diese seien unabkömmlich, um die kritische Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Dies betreffe insbesondere die öffentliche Sicherheit und die medizinische Versorgung, erklärt Barnims Landrat Daniel Kurth. „In erster Linie geht es darum das Corona-Virus einzudämmen und Bürger und deren Familien zu schützen. Die Notfallbetreuung sollte ausschließlich in Anspruch genommen werden, wenn keine Betreuung im privaten oder familiären Umfeld möglich ist.“
Anspruch haben Berufsgruppen:
- im Gesundheitsbereich, im gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfe, in Internaten gem. § 45 SGB Vlll, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter
- Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht polizeiliche Gefahrenabwehr
- In der fortgeführten Kindertagesbetreuung
- Im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung*
- Rechtspflege*
- Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung) *
- Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmittel-einzelhandel und Versorgungwirtschaft*
Der Antrag und entsprechende Nachweise (Feststellung der Zugehörigkeit zur Berufsgruppe) zum Antrag auf Notbetreuung sind bei der Kindertageseinrichtung einzureichen. Diese stellt den Notbedarf zunächst fest. Bei den mit Sternchen gekennzeichneten Berufsgruppen erfolgt in Einzelfällen die Prüfung durch das Jugendamt des Landkreises Barnim.
Ein Bürgertelefon „Kitaangelegenheiten“ ist unter der Telefonnummer 03334 214-1209 eingerichtet und besetzt.
Weitere Einrichtungen werden geschlossen
Neben Schulen und Kitas werden ab Mittwoch auch noch andere Einrichtungen geschlossen. Dabei hat sich der Landkreis in seiner Allgemeinverfügung an Berlin orientiert. Betroffen sind unter anderem Spielhallen, Messe, Ausstellungen, Kinos, Theater, Museen, Konzerthäuser, Bordelle, Fitnesscenter, Saunen oder Indoor-Spielplätze. In Gaststätten müssen die Tische so angeordnet werden, dass ein Mindestabstand 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist.
Patienten in Krankenhäusern und Hospizen sowie Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen nur noch Besuch empfangen von Personen, die älter sind als 16 Jahre und nicht unter einer Atemwegsinfektion leiden.
Darüber hinaus sind ab Mittwoch alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen verboten. Für Veranstaltungen mit weniger als 30 Personen sind dann Namenslisten zu führen, um eine Identifizierung von Kontaktpersonen im Ernstfall leichter zu ermöglichen.