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Landrat begrüßt Entscheidung der Landesregierung

Foto: pixabay.com

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Kabinett beschließt Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

17. März 2020

Barnims Landrat Daniel Kurth begrüßt die Entscheidung der Brandenburgischen Landesregierung, die Corona-Pandemie mit Hilfe eine Rechtsverordnung weiter eindämmen zu wollen. „Es ist gut, dass wir nun zu einer landesweit einheitlichen Lösung kommen, an der sich die Bürgerinnen und Bürgern orientieren können", sagt er.

Ministerpräsident Dietmar Woidke stellte das Papier am Dienstagabend in Potsdam gegenüber der Presse vor. „Die Ausbreitung des Virus muss verlangsamt werden, damit unser Gesundheitssystem weiterhin alle Erkrankten versorgen kann", sagte er dazu und warb für Verständnis.

Pressemitteilung der Landesregierung zur Corona-Rechtsverordnung

Neben den bekannten Einschränkungen im Kita- und Schulbereich sollen damit am Mittwoch entscheidende Festlegungen für die Brandenburgerinnen und Brandenburger in Kraft treten. Die beschlossene Rechtsverordnung regelt unter anderem das Verbot von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden. Der Landkreis Barnim geht hier sogar noch einen Schritt weiter und verbietet Veranstaltungen bereits ab einer Personenzahl von mehr als 30. Die Allgemeinverfügung dazu tritt ebenfalls ab Mittwoch in Kraft.

Außerdem müssen Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr schließen. Ausnahmen gelten für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel.

Hilfen für die heimische Wirtschaft werden bereits vorbereitet

Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange hat zudem darüber informiert, dass sich das Land darauf vorbereitet, die heute noch nicht absehbaren finanziellen Folgen durch die Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie abzufedern. Angedacht ist ein Rettungsschirm für das Land Brandenburg, für den in einem Nachtragshaushalt 500 Millionen Euro zusätzlich pauschal bereitgestellt werden sollen. Das Finanzministerium wird zudem ermächtigt, diese Mittel den Ressorts auf Antrag schnell und unbürokratisch für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Für die Barnimer Unternehmen hat der Landkreis bereits einen Koordinierungsstab Wirtschaft gebildet. Als erster Anlaufpunkt für Fragen aller Art steht seitdem die WITO Barnim GmbH zur Verfügung steht. Die WITO hält engen Kontakt zu den Gremien auf Landesebene, so der Wirtschaftsförderung Brandenburg WFBB, der Investitionsbank ILB, der Bürgschaftsbank, der TMB Tourismusförderung sowie der Taskforce im Ministerium für Wirtschaft und Energie.

„Alle Anfragen werden bei uns natürlich streng vertraulich behandelt", sagt WITO Geschäftsführer Thunemann. „Wir greifen in dieser Situation auf unsere Erfahrungen aus der Finanzkrise zurück, müssen angesichts der aktuellen Dramatik aber auch täglich nach neuen Antworten auf die Probleme suchen."

Auf der Internetseite wirtschaft-barnim.de informiert die WITO täglich aktuell über die vorhandenen Hilfsmaßnahmen von Bund, Land und Landkreis. Dort sind auch die Kontakte zur Arbeitsagentur und die Wege zu Finanzierungsmöglichkeiten über die Förderbank KfW aufgezeigt.

Ansprechpartner

WITO – Wirtschaftsförderung Landkreis Barnim
Telefon 03334 59231
E-Mail heinrich@wito-barnim.de