Die Schulen im Landkreis Barnim arbeiten intensiv an den Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs beginnend ab dem 27. April 2020. Insbesondere werden durch die Schulleitungen organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Abläufe in den Schulen den Anforderungen des Infektionsschutzes anzupassen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Kontaktvermeidung und zur Einhaltung der Sicherheitsabstände im und außerhalb des Unterrichts.
Durch das Land Brandenburg wurde für die Schulen eine Ergänzung zu den bestehenden Hygieneplänen erstellt, der die in der jetzigen Situation notwendigen Maßnahmen des Infektionsschutzes zusammenfasst. Der Landkreis Barnim hat darüber hinaus für die Schulen in seiner Trägerschaft die zu erbringende Reinigungsleistung den aktuellen Erfordernissen angepasst. Hierzu gehört neben einer täglichen Reinigung der Tische und Stühle auch eine erhöhte Reinigungsfrequenz der sanitären Anlagen.
Landrat Daniel Kurth appelliert an die Eltern „Bitte bringen Sie ihren Kindern die sehr einfachen und wirksamen Verhaltensweisen und Schutzmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion nahe.“ Darüber hinaus wird empfohlen, die Kinder mit einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung auszustatten. „Diese ist ohnehin bei der Nutzung des Schülerverkehrs zwingend zu tragen, kann aber auch innerhalb der Schule Anwendung finden, wenn die Situation es erfordert,“ so Kurth weiter.
Weitere Änderungen werden ab dem 4. Mai erwartet. Nach einer Pressemitteilung des Landes werden dann auch wieder Klassen unterrichtet, deren Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr einen Schulabschluss anstreben. Das betrifft die Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und die Jahrgangsstufe 12 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien (OSZ), da sich diese Schülerinnen und Schüler im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden.
An den Grundschulen soll die Jahrgangsstufe 6 wieder unterrichtet werden. Die Jahrgangsstufe 5 soll ab dem 11. Mai wieder unterrichtet werden. Die entsprechende Weisungen des Landes hierzu bleibt allerdings abzuwarten.
Der Schulbetrieb an den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ wird, wie bisher praktiziert, im eingeschränkten Betrieb weitergeführt. Eine Wiederaufnahme des vollständigen Schulbetriebs erfolgt nicht.“