Zur Unterbrechung der Infektionsketten ordnet das Barnimer Gesundheitsamt nach bestimmten Kriterien, zum Beispiel engen Kontakt zu einem Corona-Infizierten, Quarantänen an. Die Betroffenen müssen sich in Isolation begeben, wobei die Isolation in der Wohnung der betroffenen Person erfolgen muss, es dürfen keine Besucher empfangen werden, die Erreichbarkeit muss gewährleistet sein. Ist die Person minderjährig oder unter Betreuung, müssen Erziehungs-berechtigte oder Betreuende für die Einhaltung sorgen.
Angesichts der sich zuspitzenden Lage verstärkt der Landkreis seine Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Quarantäne-anordnungen. Beschäftigte des Kreisordnungsamtes klingeln dazu stichprobenartig bei unter Quarantäne stehenden Bürgerinnen und Bürgern. Gezielte Kontrollen erfolgen auch, wenn Betroffene vom Gesundheitsamt nicht erreicht wurden.
Bislang ist die Resonanz gegenüber dem Gesundheits- und dem Ordnungsamt positiv. Die meisten Betroffenen gehen mit der unangenehmen Situation verantwortungsvoll um, sind sich der Gefahren bewusst und möchten niemanden anstecken.
Dennoch wurden bei den Kontrollen Verstöße festgestellt. Am 14. und 15. Dezember wurden 28 Haushalte auf das Einhalten der Quarantänebestimmungen überprüft. Immerhin drei Personen wurden nicht angetroffen. Diese Verstöße wurden protokolliert und mit Bußgeld geahndet. Bei Verstößen hat das Ordnungsamt dabei mehrere Möglichkeiten. Sanktionen reichen von der zwangsweisen Absonderung bei richterlicher Zustimmung, Bußgelder von bis zu 25.000 Euro und Stellen einer Strafanzeige.
Seit Beginn der Coronapandemie sind 23 Verstöße gegen die Quarantäneanordnung zu verzeichnen.