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Verstöße werden mit hohen Ordnungsgeldern geahndet

Foto: Oliver Köhler

Foto: Oliver Köhler

​Barnimer Ordnungsämter und Polizei wollen Ausgangsbeschränkung noch stärker kontrollieren

Die Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Barnim gelten analog zum gesamten Land Brandenburg bereits seit fast zwei Wochen. Dennoch kommt es vor allem an den Wochenende immer wieder zu Verstößen. Mitarbeiter des kreislichen Ordnungsamtes, die Kollegen aus den Barnimer Kommunen und auch die Beamten der Polizeiinspektion sind daher regelmäßig auf Streife, um Verstöße zu ahnden. „Wir sind täglich in zwei Schichten mit vielen Kontrollteams in allen Ämtern und Gemeinden im Landkreis Barnim unterwegs“, weiß Landrat Daniel Kurth zu berichten.

Obwohl sich ein Großteil der Bevölkerung an die Regeln hielte, seien bislang bereits einige Dutzend Verstöße zusammengekommen, die nun auch geahndet werden, so Kurth weiter, der ankündigt, in den kommenden zwei Wochen noch stärker kontrollieren und auch Ordnungsgelder verhängen zu wollen.

Dabei kann der Landrat auch auf einen verschärften Ordnungs- und Bußgeldkatalog zurückgreifen, der seit Donnerstag für das gesamten Land Brandenburg gilt. So kann die Durchführung von öffentlichen oder nichtöffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen oder sonstigen Ansammlungen zwischen 500 und 2500 Euro Strafe kosten. Die Teilnahme an einem solchen Zusammentreffen kann mit bis zu 500 Euro geahndet werden. Die Nutzung öffentlicher Spielplätze ist ähnlich teuer.

Der nicht genehmigte Betrieb einer gastronomischen Einrichtung kann für den Betreiber mit bis zu 10.000 Euro zu Buche schlagen. Auf Besucher der Einrichtung kommen 1000 Euro zu. Der Besuch eines Senioren- oder Pflegeheimes ohne Genehmigung kann sogar mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet werden.

Im Fokus der Kontrollen stehen vor allem das kommende Wochenende und auch das Osterwochenende. Zu Ostern werden der Landrat, wie auch alle Dezernenten der Kreisverwaltung, persönlich im Einsatz sein, um die Einhaltung der Eindämmungsverordnung zu überwachen. Dabei gilt die Kontaktbeschränkung nicht nur für alle Barnimerinnen und Barnimer, sondern auch für alle Besucher des Landkreises – egal ob sie nun mit der Bahn, dem Fahrrad, dem Auto oder dem Motorrad in den Landkreis kommen.

Eine Schließung der Landkreisgrenzen nach dem Vorbild von Ostprignitz-Ruppin, so wie vereinzelt auch von Barnimerinnen und Barnimern gefordert, wird es indes nicht geben. „Ich verstehe den Unmut. Allerdings sind Ausflüge und Aufenthalte an der frischen Luft unter den hygienischen Voraussetzungen, die in der Eindämmungsverordnung beschrieben sind, nicht verboten“, erklärt der Landrat, schränkt jedoch ein: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist allerdings nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalt gestattet.“

Links

AKTUELL 31. März 2020 - Verordnung des Landes Brandenburg

Bußgeldkatalog