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Was müssen Reiserückkehrende und Einreisende beachten?

Foto: pixabay.com

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Das Gesundheitsamt informiert

Reiserückkehrer oder Einreisende aus einem Risikoland unterliegen der Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne.

Das Gesundheitsamt benötigen dazu folgende Angaben von allen Personen, die eingereist sind:

- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Tag der Einreise nach Deutschland
- Aus welchem Land erfolgt die Einreise
- Wohnanschrift in Deutschland
- telefonische Erreichbarkeit

Für eine Befreiung von der Quarantänepflicht benötigt das Gesundheitsamt den Nachweis, dass ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wurde und dieser negativ ausgefallen ist.

Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

 

Weitergehende Informationen:

Die Auflistung der aktuellen Risikogebiete findet sich auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html?nn=13490888

Molekularbiologische Tests (PCR-Teste) werden derzeit grundsätzlich aus allen Staaten der Europäischen Union akzeptiert sowie aus Staaten, die unter folgendem Link geführt werden:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html

Erreichbarkeit des Landkreises zum Thema Corona

Hier finden Sie Hotline und Sprechzeiten des Gesundheitsamtes und des Bürgertelefons.