Reiserückkehrer oder Einreisende aus einem Risikoland unterliegen der Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne.
Das Gesundheitsamt benötigen dazu folgende Angaben von allen Personen, die eingereist sind:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Tag der Einreise nach Deutschland
- Aus welchem Land erfolgt die Einreise
- Wohnanschrift in Deutschland
- telefonische Erreichbarkeit
Für eine Befreiung von der Quarantänepflicht benötigt das Gesundheitsamt den Nachweis, dass ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wurde und dieser negativ ausgefallen ist.
Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Weitergehende Informationen:
Die Auflistung der aktuellen Risikogebiete findet sich auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html?nn=13490888
Molekularbiologische Tests (PCR-Teste) werden derzeit grundsätzlich aus allen Staaten der Europäischen Union akzeptiert sowie aus Staaten, die unter folgendem Link geführt werden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html
Erreichbarkeit des Landkreises zum Thema Corona
Hier finden Sie Hotline und Sprechzeiten des Gesundheitsamtes und des Bürgertelefons.