21. Mai 2021 - Staatskanzlei Brandenburg
Ab 31. Mai gehen die Grundschulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 wieder komplett in Präsenzunterricht. Am 7. Juni folgen die weiterführenden Schulen unter dieser Bedingung. Das hat das Brandenburger Kabinett heute mit einer weiteren Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke und Bildungsministerin Britta Ernst auf einer anschließenden Pressekonferenz in der Potsdamer Staatskanzlei bekannt gaben. Zugleich vereinbarte das Kabinett, am kommenden Dienstag weitere Öffnungsschritte zu beschließen. Diese sollen sukzessive ab 3.Juni gelten und beispielsweise Tourismus, Kultur und Sport betreffen. Zu den Details sind noch Gespräche mit Vertretern betroffener Bereiche sowie den Landrätinnen, Landräten und Oberbürgermeistern vorgesehen.
Voraussetzung für den vollständigen Präsenzunterricht ab 31. Mai beziehungsweise 7. Juni ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt. Der Umstieg vom Wechsel- zum Präsenzunterricht erfolgt nach entsprechender Veröffentlichung durch die betreffenden Landkreise bzw. kreisfreien Städte zum darauffolgenden Montag. Damit werden auch die Horte an den Grundschulen wieder geöffnet (einschließlich Betreuung in den Sommerferien). Ist ein Präsenzunterricht gestartet, so bleibt dieser bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen. Die Öffnung der Kitas ist an keine zusätzliche Inzidenzgrenze gebunden. (Details zu den Regelungen zu Kita, Hort und Schule werden in einer Pressemitteilung des MBJS kommuniziert).
Nach heutigem Stand würde die Regelung (50-er-Grenze) für die Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmerk sowie Prignitz und die kreisfreien Stadt Potsdam gelten. Aufgrund der aktuell positiven Entwicklung ist davon auszugehen, dass in weiteren Kreisen / Städten der Präsenzunterricht möglich sein wird.
Seit mehreren Wochen (16. April) sinken die Inzidenzwerte. Damals lag die Zahl bei 145,4. Letzten Dienstag (18. Mai) waren es 60,4. Heute sind es 44. Brandenburg hat damit einen der niedrigsten Werte bundesweit (Durchschnitt: 58,4; Rang 5 nach SH, HH, MV und NI.)
Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Gehen die Zahlen runter, geht es aufwärts. Deshalb ist heute ein guter Tag für gute Nachrichten, denn das Erhoffte ist eingetreten: Die Eindämmung der Pandemie gelingt. Die ersten Öffnungsschritte wurden gemeistert. So konnte am Pfingstwochenende z. B. die Außengastronomie starten. Touristische Übernachtungen waren zumindest in Ferienwohnungen und Campingplätzen wieder möglich. Und endlich wieder Kultur. Viele haben es genutzt und vielen tat das gut. Jetzt wollen wir die nächsten Schritte gehen. Mit klarem Blick, aber auch mit der notwendigen Behutsamkeit. Im Vordergrund stehen für uns die Kinder und Jugendlichen, deshalb die Öffnungen ab 31. Mai. Klare Perspektiven sind für uns alle notwendig. Deshalb haben wir heute den Rahmen für weitere Öffnungen unter anderem in Tourismus, Kultur und Sport festgelegt. Damit sich alle Betroffenen gut vorbereiten können, werden die vorgesehenen Inhalte schon heute kommuniziert.“
Die dazu notwendige aktualisierte Verordnung soll am kommenden Dienstag (1.Juni) vom Kabinett beschlossen werden und ab Donnerstag, den 3.Juni, Öffnungen ermöglichen.
Bildungsministerin Britta Ernst: „Ich freue mich sehr, wenn wir den Kindern und Jugendlichen noch vor den Sommerferien wieder Präsenzunterricht ermöglichen können. Besonders wichtig ist es für die Schülerinnen und Schüler die gesamte Klassengemeinschaft in der Schule erleben zu können. Selbstverständlich können alle Kinder an Tagen mit Präsenzunterricht den Hort besuchen.“
Alle Öffnungsschritte sind mit jeweiligen Hygienevorschriften verbunden. Eine Testpflicht soll weiterhin für einige Öffnungen im Innenbereich gelten. Das gilt auch für die weitere Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung. Details dazu werden noch festgelegt. Wie dargelegt, sollen die Öffnungen, abgesehen vom genannten Schulbereich mit der 50-er Grenze, grundsätzlich unterhalb der 100-er Bundesnotbremse gelten. Festgelegt werden sollen folgende Möglichkeiten zu Öffnungen unter Vorbehalt der Kabinettsentscheidung am kommenden Dienstag:
Ab Donnerstag, 3. Juni:
- Einzelhandel ist wieder ohne Terminbuchung möglich,
- Kontaktsport im Freien ist ohne Personenbeschränkung möglich (bisher Begrenzung auf 10);
(Hinweis: kontaktfreier Sport innen – z. B. Fitnessstudios – ist durch die bisherige Verordnung bereits ab 1. Juni erlaubt), - Freibäder öffnen,
- Schulsport wird wieder uneingeschränkt möglich und Schulschwimmen kann wieder in vollen Zügen starten,
- Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 und in Innenräumen mit bis zu 200 Gästen erlaubt,
- Kino, Theater, Konzerte unter noch festzulegenden Hygieneauflagen,
- Innengastronomie wieder möglich mit bis zu zwei Haushalten an einem Tisch,
- touristische Angebote wie Schiffstouren können Innengastronomie nutzen,
- Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen können geöffnet werden,
- Kontaktsport ist in Räumen bis 30 Personen möglich,
- Indoorspielplätze können öffnen,
- keine Personengrenzen bei sonstigen Bildungs-, Fort-, Weiterbildungseinrichtungen,
- private Feiern sind mit einer noch festzulegenden Personenobergrenze möglich.
Ab Freitag, 11. Juni:
- Hotels und Pensionen können öffnen (keine Auslastungseinschränkung); der Umfang der Nutzung von Wellnessbereichen, Dampfädern etc. ist noch im Einzelnen festzulegen,
- Thermen, Solarien, Schwimmhallen und Spaßbäder können wieder Gäste empfangen; das gilt damit z. B. auch für Tropical Island,
- Messen, Jahrmärkte etc. können wieder durchgeführt werden.