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Corona: Was gilt bei Kündigung, Arbeitslosigkeit, Jobcenter und Arbeitsagentur

Eine Kündigung muss, damit sie rechtmäßig ist, sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet – es braucht dafür sachliche Gründe. Die aktuelle Krise ist nicht automatisch ein solcher Grund. Daher sollten Sie nicht einfach so die Kündigung hinnehmen, sondern sie in jedem Fall rechtlich überprüfen lassen. Wichtig zu wissen: Eine Klage gegen die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen – das gilt auch in Zeiten von Corona. Ausnahmsweise ist die nachträgliche Zulassung verspäteter Klagen möglich, wenn der Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt daran gehindert ist, die Klage innerhalb von 3 Wochen einzureichen. Dieser Antrag ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig und kann nach 6 Monaten ab Ende der Frist gar nicht mehr gestellt werden (§ 5 Abs. 3 KSchG).

Eine Sache vorweg: eine Kündigung, damit sie rechtmäßig ist, muss sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet – es braucht dafür Gründe. Die aktuelle Krise ist nicht automatisch ein solcher Grund. Daher sollten Sie nicht einfach so die Kündigung hinnehmen, sondern sie in jedem Fall rechtlich überprüfen lassen. Wichtig zu wissen: eine Klage gegen die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen – das gilt auch in Zeiten von Corona.

Neben der rechtlichen Klärung, ob und unter welchen Bedingungen die Kündigung überhaupt möglich ist, ist es notwendig, sich sofort, spätestens innerhalb von 3 Tagen bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend bzw. arbeitslos zu melden.

Eine persönliche Arbeitslosmeldung ist derzeit nicht erforderlich. Die notwendigen Anträge und Erklärungen stehen online zur Verfügung und können auch online eingereicht werden. Eine Arbeitslosmeldung kann bei der Agentur für Arbeit ab sofort auch telefonisch erfolgen!

Eine Antragstellung ist generell formlos per E-Mail, auf dem Postweg oder auch online möglich:

Anträge auf Arbeitslosengeld

Alles Wichtige zum Arbeitslosengeld in Kürze:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/so-beantragen-sie-arbeitslosengeld

Um eine schnelle Orientierung zum Anspruch, zur Höhe des Arbeitslosengeldes und zur Dauer des Anspruchs zu bekommen, hat die BA ebenfalls online einen Rechner zur Verfügung gestellt, der hier zu finden ist:

https://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2020

Kontakt

Agentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

Sonderrufnummer der Agentur für Arbeit Eberswalde: 03334/37 2002 (Barnim)

Dann können Sie die Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II (ALG II) genannt, beantragen. Leistungsberechtigt sind alle, deren Einkommen und Ersparnisse nicht reichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Ob Sie arbeitslos gemeldet sind, spielt keine Rolle. Leistungsberechtigt können somit auch Bezieher*innen von Kurzarbeit sein oder Selbständige, die keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bekommen.

Beim Bezug von ALG II steht jeder Person im Haushalt eine feste Pauschale zu – beispielsweise 432 Euro für eine alleinstehende Person und 308 Euro für ein 12-Jähriges Kind – plus die Warmmiete. Vorhandenes Einkommen wird (teilweise) angerechnet, das heißt, der Differenzbetrag zwischen vorhandenem Einkommen und rechnerischem Leistungsanspruch wird ausgezahlt.

Zuständig für den Antrag, wenn Sie wohnhaft im Barnim sind, ist das Jobcenter Barnim. Der Anspruch besteht ab dem 1. eines Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Eine persönliche Meldung ist nicht nötig. Der Antrag auf Grundsicherung (ALG II) kann formlos in den Hausbriefkasten des Jobcenters Barnim eingeworfen werden.

Wer bisher bereits ergänzend zum Lohn Arbeitslosengeld II bezogen hat und nun von Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit betroffen ist, sollte die Änderung möglichst bald dem Jobcenter mitteilen, damit die Leistungen entsprechend erhöht werden.

Antrag auf ALG II

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen oder auf www.Jobcenter-Barnim.de

Dort finden Sie auch Informationen, welche Nachweise nötig sind (z.B. Kopie des Mietvertrags).

Antrag auf Grundsicherung (ALG II)

Der kann formlos in den Hausbriefkasten des Jobcenters Barnim eingeworfen werden.

Weiterbewilligungsanträge für das Arbeitslosengeld II sollten frühzeitig gestellt werden, um finanzielle Notlagen zu vermeiden. So können bereits jetzt die Weiterbewilligungen von Arbeitslosengeld II ab Mai 2020 eingereicht werden.

Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung

www.jobcenter.digital

www.jobcenter-barnim.de

Falls Sie keine Möglichkeit haben, den Antrag auszudrucken, reicht auch ein formloses Schreiben: „Hiermit beantrage ich für mich und meine Angehörigen Grundsicherung für Arbeitsuchende". Listen Sie die Namen aller Personen und deren Alter auf. Vergessen Sie nicht ihre vollständige Adresse und eine Telefonnummer anzugeben, damit das Jobcenter zu Ihnen Kontakt aufnehmen kann. Erforderliche Unterlagen können auch später nachgereicht werden.

Kontakt

Jobcenter Barnim:www.jobcenter-barnim.de

Service-Nummern Standorte Bernau und Eberswalde

Bernau - Telefon: 03338-7526 350

Eberswalde - Telefon 03334-37 3500

Kundinnen und Kunden des Jobcenter Barnim nutzen vorrangig die ihnen bekannten Kontaktdaten der Arbeitsvermittler/innen und der Ansprechpartner/innen im Leistungsbereich.

Für Eberswalde

Endziffer: 00 – 33 Tel. 03334 - 37 1126 oder

Jobcenter-Barnim.Eberswalde-JC-131@jobcenter-ge.de

Endziffer: 34 – 66 Tel. 03334 – 37 1127 oder

Jobcenter-Barnim.Eberswalde-JC-132@jobcenter-ge.de

Endziffer: 67 – 99 Tel. 03334 – 37 1128 oder

Jobcenter-Barnim.Eberswalde-JC-133@jobcenter-ge.de

Für Bernau

Endziffer: 00 – 46 Tel. 03338 – 7526 126 oder

Jobcenter-Barnim.Bernau-JC-331@jobcenter-ge.de

Endziffer: 47 – 99 Tel. 03338 – 7526 127 oder

Jobcenter-Barnim.Bernau-JC-332@jobcenter-ge.de

Für alle anderen Anliegen nutzen Sie bitte die Kontaktdaten Ihrer Vermittlerin/Ihres Vermittlers oder die zentrale Email-Adresse:

Jobcenter-Barnim@jobcenter-ge.de oder ganz einfach online über jobcenter.digital