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Kurzarbeit

Was ist Kurzarbeitergeld?

Bei Kurzarbeit verringert der Arbeitgeber ggf. nach einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat die Arbeitszeit. Eine Reduzierung auf „0" ist auch möglich. Die Beschäftigten erhalten in dieser Zeit einen Ausgleich von der Bundesagentur für Arbeit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Die Kurzarbeit ist also eine Art „Teilarbeitslosigkeit", die aber den Vorteil hat, dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt und dem Arbeitgeber eine flexible Handhabung ermöglicht wird. Bei neuen Aufträgen kann die Arbeit schnell und unbürokratisch wieder aufgenommen werden.

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie darauf Anspruch:

  1. hat dies der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt.
  2. Ihr Arbeitgeber muss die regelmäßige Arbeitszeit kürzen und

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Grundsätzlich werden rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.

Wie lange kann ich Kurzarbeitergeld beziehen?

Sie können höchstens 12 Monate lang Kurzarbeitergeld beziehen. Die Bezugsdauer kann aber auch unterbrochen werden. Ist bei Ihrem Arbeitgeber zum Beispiel kurzfristig ein größerer Auftrag zu bearbeiten, kann er Sie vorübergehend wieder voll beschäftigen. Erhalten Sie anschließend wieder Kurzarbeitergeld, hat sich die Bezugsdauer um diesen Zeitraum verlängert.

Ist die Kurzarbeit länger als 3 Monate unterbrochen, hat sich die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes erneuert. Muss Ihr Arbeitgeber Ihre regelmäßige Arbeitszeit anschließend wieder kürzen, haben Sie erneut Anspruch auf maximal 12 Monate Kurzarbeitergeld.

Wie wird das Kurzarbeitergeld beantragt?

Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten bei der Agentur für Arbeit Eberswalde eingereicht werden.

Wo erhalte ich weitergehende Informationen?

Agentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

Sonderrufnummer der Agentur für Arbeit Eberswalde: 03334/37 2002 (Barnim)

FAQ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

FAQ: Kurzarbeit vom Deutschen Gerwerkschaftsbund