Informationen zur Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz
... für Selbstständige, für Arbeitnehmer und für fehlende Betreuungsmöglichkeiten
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist nur für die Geltendmachung vonVerdienstausfallentschädigungen durch behördliche Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig.
Merkblatt
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag eines der folgenden Formulare für Arbeitnehmer oder Selbständige sowie das Formular zum Nachweis von fehlenden Betreuungsmöglichkeiten Ihrer Kinder:
Anträge
Die Anträge finden Sie hier: https://ifsg-online.de/index.html
Ihren Antrag können Sie postalisch an das
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen OT Wünsdorf
oder an die E-Mail-Adresse entschaedigung@lavg.brandenburg.de richten.
Weitere Informationen