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Informationen zur Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz

... für Selbstständige, für Arbeitnehmer und für fehlende Betreuungsmöglichkeiten

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist nur für die Geltendmachung vonVerdienstausfallentschädigungen durch behördliche Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig.

Merkblatt

> Merkblatt für die Zahlung von Verdienstausfallentschädigung nach den §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag eines der folgenden Formulare für Arbeitnehmer oder Selbständige sowie das Formular zum Nachweis von fehlenden Betreuungsmöglichkeiten Ihrer Kinder:

Anträge

Die Anträge finden Sie hier: https://ifsg-online.de/index.html

Ihren Antrag können Sie postalisch an das

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen OT Wünsdorf

oder an die E-Mail-Adresse entschaedigung@lavg.brandenburg.de richten.

Weitere Informationen

> Informationen zur Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz - Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit