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Soforthilfe für Unternehmen und Angehörige der freien Berufe

Zuschüsse über die ILB

Aktuell können bis zum 31.05.2020 Anträge auf Soforthilfe bei der ILB – Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden.

Das Sofortprogramm gilt für gewerbliche Unternehmen, einschließlich Solo-selbständige, und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Coronakrise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Es geht um den teilweisen finanziellen Ausgleich der Schäden, die durch die Coronakrise 2020 verursacht sind.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 EUR

in Abhängigkeit des glaubhaft versicherten Liquiditätsengpasses (für drei bzw. fünf aufeinander folgende Monate). Der Antrag ist ausschließlich per E-Mail an soforthilfe-corona@ilb.de einzureichen.

Als Anlagen sind beizufügen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Finanzamtsbestätigung und eine Kopie des Personalausweises. Bei Unternehmen mit über 5 Beschäftigten ein Lohnjournal.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zur Gewährung einer Soforthilfe für von der Coronakrise 2020 unter Berücksichtigung der Vollzugshinweise für die Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte kleine Unternehmen und Soloselbstständige vom 31. März 2020

(Quelle: ILB, 08.04.2020)