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Soforthilfe zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs

Kredite mit Unterstützung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Ab 25. März 2020 steht das KfW-Sonderprogramm 2020 zu Verfügung. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen werden nochmals verbessert. Das KfW Sonderprogramm 2020 wird über die Programme

  • KfW-Sonderprogramm 2020 - Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
  • ERP-Gründerkredit – Universell sowie das
  • KfW-Unternehmerkredit,

umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erweitert wurden.

Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs steht das Sonderprogramm für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Verfügung, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Auf diese Weise können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite der Hausbanken mobilisiert werden.

Seit dem 3. April 2020 gibt es ergänzende Regelungen zu

  • Bürgschaften für Betriebsmittel und Investitionsfinanzierungen über die Bürgschaftsbanken des Bundes und der Länder.

Weitere Informationen:

www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/kleine-mittlere-grosse-unternehmen.html

Anträge können sofort gestellt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird zudem eine Regelung schaffen, wonach Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten nicht innerhalb kurzer Frist Insolvenz anmelden müssen. Diese Frist wird deutlich ausgeweitet. Das gibt Unternehmen die notwendige Zeit, die Krise zu bewältigen.

Unternehmen, Selbständigen und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten. Informationen zu den Programmen finden Sie auch auf der Webseite der KfW.

Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft, 8. April 2020)