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Technische Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz

Fallen Sie als Einrichtung oder Unternehmen unter den § 20a IfSG, besteht eine Meldepflicht

Gemeldet werden müssen alle Mitarbeiter/Innen, die nicht über einen gültigen Impfnachweis bzw. Genesenennachweis gemäß § 22a, Abs. 1 bzw. 2 IfSG verfügen.


Existieren in Ihrer Einrichtung / Ihrem Unternehmen Mitarbeiter/Innen, die nicht über einen der oben genannten Nachweise verfügen, so laden Sie sich bitte das Meldeformular herunter und füllen diese aus.

HINWEIS: Alle gelb markierten Felder müssen ausgefüllt werden.


Zum Download

Meldeformular - Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz

Bitte speichern Sie das Meldeformular wie folgt:

"Meldung_Beispieleinrichtung_2022-03-29"
(Meldung_Name der Einrichtung_Tag der Meldung.xlsx)

Zum Upload

ausgefülltes Dokument der Einrichtung zurücksenden


Verfügen alle Mitarbeiter/Innen über einen gültigen Impfnachweis bzw. Genesenenstatus, muss keine Kontaktaufnahme mit uns erfolgen.