Technische Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz
Fallen Sie als Einrichtung oder Unternehmen unter den § 20a IfSG, besteht eine Meldepflicht
Gemeldet werden müssen alle Mitarbeiter/Innen, die nicht über einen gültigen Impfnachweis bzw. Genesenennachweis gemäß § 22a, Abs. 1 bzw. 2 IfSG verfügen.
Existieren in Ihrer Einrichtung / Ihrem Unternehmen Mitarbeiter/Innen, die nicht über einen der oben genannten Nachweise verfügen, so laden Sie sich bitte das Meldeformular herunter und füllen diese aus.
HINWEIS: Alle gelb markierten Felder müssen ausgefüllt werden.
Zum Download
Meldeformular - Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz
Bitte speichern Sie das Meldeformular wie folgt:
"Meldung_Beispieleinrichtung_2022-03-29"
(Meldung_Name der Einrichtung_Tag der Meldung.xlsx)
Zum Upload
ausgefülltes Dokument der Einrichtung zurücksenden
Verfügen alle Mitarbeiter/Innen über einen gültigen Impfnachweis bzw. Genesenenstatus, muss keine Kontaktaufnahme mit uns erfolgen.